Kurzchronik zur Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns
  • 10000 v.Z.
    Nach dem Rückzug des Eises kommt nach den Pflanzen und Tieren auch der Mensch wieder.


  • 3000 v.Z.
    von Süden her beginnen sich Ackerbau und Viehhaltung durchzusetzen. Bauern und Viehzüchter siedeln im Gebiet der Endmoränen und der höher gelegenen Stellen der ausgewaschenen Urstromtäler und roden Wälder. Ihre Toten bestatten sie in Megalithgräbern. Diese sind aus großen Findlingsgesteinsbrocken zusammengesetzt und werden deshalb auch "Hühnengräber" oder schlicht Großsteingräber genannt. Es sind die ältesten erhalten gebliebenen Zeugnisse menschlicher Baukunst und Bautechnik in unserem Lande. Ihre Kultplätze markieren die Megalith - Leute ebenfalls mit großen Findlingen.
    Mit dem Feldbau entwickeln sich auch die handwerklichen Fähigkeiten der Menschen. Man braucht neuartige Werkzeuge und Techniken. Durch Anwendung des Steinschliffs werden scharfe Flintbeile und Messer gefertigt. Mit der Erfindung des Bohrens konnte durch Schäftung besseres Werkzeug hergestellt werden, auch neue Bautechniken werden möglich.

  • 1800 v.Z.
    Die ersten bronzenen Gegenstände, Werkzeug und Schmuck aus dem Süden kommen im Tausch gegen Vieh, nach Mecklenburg und Vorpommern.

  • 600 v.Z.
    Urnenfriedhöfe lösen die Großsteingräber ab. Das deutet tiefgreifende Veränderungen an. Mit dem Verzicht auf die Bronzegegenstände verlor jene Menschengruppe an gesellschaftlicher Bedeutung, deren Reichtum und vielleicht auch Macht auf dem Vieh-Bronze-Tausch begründet war. Die reich ausgestattenen bronzezeitlichen Großsteingräber verschwinden.
    In feuchten Niederungen vorkommendes Raseneisen- oder Sumpfeisenerz wird in einfachen Schmelzöfen zu Eisen verarbeitet. Anfangs wird nur Schmuck, später auch Werkzeug hergestellt. Mit der Eisenverhüttung, werden die hier lebenden Stämme unabhängiger von der Metalleinfuhr aus dem Süden.
    Nach den Großsteingräber sind es nun die Siedlungen und Werkstätten sowie Urnenfelder germanischer Völkerschaften, die ihre Spuren hinterlassen haben. Sie nutzen auch die megalithischen Steinkreise als Kultplätze.
    Um Ratzeburg bis Schönberg siedeln die Sachsen, bei Wismar und Schwerin bis zur Elde die Langobarden, südlich von ihnen die Sweben, auf Rügen die Rugier. Die Warnen siedelten vielleicht östlich der Warnow und die Burgunden vielleicht in Vorpommern.

  • 200
    Die germanischen Stämme im Norden geraten in Bewegung. Viele Menschen wandern allmählich, im Verlaufe von 300 Jahren, nach Süden ab. In den jetzt dünner besiedelten Räumen breiten sich wieder urwaldähnliche Mischwälder mit reichem Wildbestand aus.

  • 500
    Von Osten her wandern slawische Stämme ein. In Mecklenburg siedeln sich die Obotriten an und bilden zeitweise große Staatsverbände, die von der Recknitz bis nach Holstein reichen.
    In Vorpommern siedeln sich die Ranen auf Rügen und die Wilzen (Lutizen) im Peenegebiet an.
    Die slawischen Stämme (von den Deutschen später Wenden genannt) leben von Ackerbau und Viehzucht. Ihre Wohnstätten errichten sie zumeist in den Niederungen und an den Seen. Wirtschaftlicher Mittelpunkt ist eine durch Wallanlagen geschützte Burg, in der die Handwerker leben und Markt abgehalten wird. Bei Kriegsgefahr kann sich auch die in der Umgebung wohnende ländliche Bevölkerung hierher zurückziehen. Die Burgen stehen überwiegend in schwer zugänglichem Wiesen- und Moorgelände, auf Inseln, an Seen und Flüssen. Mit dem Land sind sie durch einen Bohlenweg oder eine Brücke verbunden. Da die Obotriten ausschließlich Holzhäuser errichten und nur den Wall mit Erd- und Gesteinpackungen versehen, künden nur noch die Erdwälle von jenen Zeiten.
    Die großen Stämme, die zeitweise Staatsverbände bilden, teilen sich in Unterstämme, für die die Burg zugleich Verwaltungsmittelpunkt ist. Zu jeder Burg gehört als "terra" (Land) ein fester Verwaltungsbezirk.

  • 800 - 1100
    Die Berührungen und Kämpfe zwischen Deutschen und Wenden legen die Grundlage für den Anschluß der wendischen Völkerschaften an das Deutsche Reich.
    Während sich bei den Deutschen westlich der Elbe feste und dauerhafte Staatsverbände bilden, gelingt dies bei den slawischen Stämmen östlich der Elbe nicht im gleichen Maße. Sie bleiben in den kriegerischen Auseinandersetzungen die Unterlegenen.

  • 1128
    Der sächsische Herzog und deutsche König Lothar von Supplingen erobert das lutizische Stammesheiligtum Rethra. Das ist das Ende des lutizischen Stammesverbandes. Das im Odermündungsgebiet entstandene Fürstentum der Pomoranen dehnt sich daraufhin bis ins Peenegebiet aus, was seine Macht gegen die polnischen Könige stärkt.

  • 1160
    Der wendische Fürst Niklot, Stammvater des mecklenburgischen Herzoghauses, fällt bei Werle im Kampf gegen die Deutschen. Heinrich der Löwe, Herzog von Sachsen und Bayern, unterwirft sich die Obotriten. Er gibt ihr Land Niklots Sohn Pribislaw 1167 mit Ausnahme der Grafschaft Schwerin als Lehen zurück.

  • 1168
    Der dänische König Waldemar I. erobert die Tempelfestung Arkona. Das Fürstentum Rügen gerät für 300 Jahre unter dänische Herrschaft.

  • 1170 (2.Januar)
    Pribislaw wird von Kaiser Friedrich Barbarossa zum deutschen Reichsfürsten erklärt. Damit wird Mecklenburg deutsches Fürstentum.

  • 1181
    Das Herzogtum Slavien (Pommern) reicht vom Peenegebiet bis hinter Köslin. Deutschland und Dänemark streiten um die Lehenshoheit.

  • 1227
    Am 28.Januar stirbt Heinrich Borwin I., Pribislaws Sohn und Heinrich des Löwen Schwiegersohn. Unter seiner Regentschaft begann die Assimilierung der Wenden durch die deutsche Einwanderung und die Verdrängung der wendischen Religionen durch das Cristentum. Es entstehen deutsche Siedlungen und Städte neben den wendischen Siedlungen. Die Gründung der Stadt Rostock (1218) fällt in diese Zeit.
    Im gleichen Jahr kann die dänische Vorherrschaft an der südlichen Ostseeküste gebrochen werden. Brandenburg strebt die Lehnshoheit über Pommern an.

  • 1229
    Die erste Hauptteilung Mecklenburgs in die vier Linien
    * Mecklenburg (Hauptlinie)
    * Werle - Güstrow (auch: Wenden)
    * Rostock
    * Parchim - Richenberg,
    die von den von vier Söhnen Heinrich Borwins II. regiert werden.

  • 1295
    Erbteilung des Herzogtums Pommern. Das Herzogtum Stettin liegt südlich der Peenelinie und das Herzogtum Pommern - Wolgast nördlich davon.

  • 1319
    Fürst Wertislaw von Pommern - Wolgast erwirbt Stettin.

  • 1325
    Das ranische Fürstengeschlecht stirbt aus und das Fürstentum Rügen fällt an das Fürstentum Pommern - Wolgast.

  • 1348 (9.Juli)
    Kaiser Karl IV. verleiht den mecklenburgischen Fürsten die Herzogswürde. Mecklenburg wird reichsunmittelbares Herzogtum im Lehnverband des Deutschen Reiches. Zu diesem Zeitpunkt waren die Nebenlinien Parchim (1261), Rostock (1314) und Wenden (1436) bereits erloschen und die Territorien an die Hauptlinie zurückgefallen. Die Grafschaften Schwerin und Stargard wurden 1358 bzw. 1304 erworben.

  • 1358 (25.November)
    Albrecht II.(1318-1379) überläßt seinem Bruder Johann die Herrschaft Stargard. Sein Sohn, Albrecht III., wird König von Schweden 1364 -1389.

  • 1368
    Erbteilung in Pommern.

  • 1419
    Gründung der Universität Rostock. Sie ist die älteste Universität im Ostseeraum.

  • 1456
    Gründung der Universität Greifswald.

  • 1471 (13.Juli)
    Ganz Mecklenburg ist wieder in einer Hand. Es regiert Heinrich IV. (der Dicke).

  • 1479
    Bogislaw X. vereinigt Pommern.

  • 1492
    Ende der Rostocker Domfehde, die fast zehn Jahre lang zu Kämpfen zwischen den Herzögen und der Stadt Rostock und innerhalb der Bürgerschaft der Stadt geführt hatte. Die Bürger wehrten sich mit Gewalt gegen den Plan der Herzöge, einen Domstift in der Stadt zu errichten, weil das eine Verstärkung des herzoglichen Einflusses bedeutete. Als der Rat der Stadt aber bereit war, einzulenken, kam es zum Aufstand der Handwerker. Er blieb jedoch ohne Erfolg.1523 (1.August)
    Die mecklenburgischen Landstände (Prälaten, Ritter und Städte) schließen sich in Sternberg zur Union der Landstände zusammen, um ihre innere Einheit nach außen zu dokumentieren und um geschlossen ihre Interessen gegen jedermann verteidigen zu können.

  • 1532
    Erbteilung Pommerns in Pommern - Wolgast (Vorpommern) und Pommern - Stettin (Hinterpommern).1535
    Landesherrschaft und Stände Pommerns anerkennen das evangelische Glaubensbekenntnis.

  • 1549 (20.Juni)
    Landesherrschaft und Stände Mecklenburgs erkennen das evangelische Glaubensbekenntnis an.
    Die Prälaten als Stand gibt es fortan nicht mehr. Die Kirchengüter teilen Landesherrschaft, Ritterschaft und Städte unter sich auf.

  • 1621 (3.März)
    Zweite Hauptteilung Mecklenburgs. Durch einen Erbvertrag zwischen Adolf Friedrich I. (Schwerin) und Johann Albrecht II.(Güstrow) wird Mecklenburg in zwei Herzogtümer geteilt.

  • 1628
    Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) erreicht Mecklenburg und der kaiserliche General Albrecht von Wallenstein wird Herzog in Mecklenburg bis zu seiner Entlassung 1630. Er residiert in Güstrow, leitet Reformen ein und beschränkt die Rechte der Stände. Nach der Rückkehr der mecklenburgischen Herzöge werden alle Veränderungen rückgängig gemacht.

  • 1637
    Mit dem Tode Bogislaw XIV. stirbt das pommersche Fürstenhaus aus.

  • 1648
    Durch den Westfälischen Frieden werden die Bistümer Ratzeburg und Schwerin an Mecklenburg gegeben. Es verliert dafür Wismar, die Insel Poel und Neukloster (bis 1803) an Schweden.

  • 1648
    Durch den Westfälischen Frieden werden die Bistümer Ratzeburg und Schwerin an Mecklenburg gegeben. Es verliert dafür Wismar, die Insel Poel und Neukloster (bis 1803) an Schweden.
    Pommern - Wolgast sowie Stettin und Wollin werden schwedisch.

  • 1701 (8.März)
    Dritte (und letzte) Hauptteilung Mecklenburgs. Friedrich Wilhelm (Schwerin) und sein Onkel Adolf Friedrich II.(Neustrelitz) teilen das Land in zwei Herzogtümer, in Mecklenburg-Strelitz (mit Ratzeburg) und Mecklenburg-Schwerin.
    1934 werden beide Länder vereinigt.

  • 1720
    Pommern südlich der Peenelinie fällt an Preußen.

  • 1755 (18.April)
    Nach Jahrzehnten heftiger, z.T. blutiger Auseinandersetzungen zwischen den mecklenburgischen Großherzögen und den Ständen wird der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich geschlossen. Dieser schreibt die ständische Verfassung fest. Die Großherzöge können nur gemeinsam mit den Ständen beide Länder regieren.

  • 1815
    Auf dem Wiener Kongreß werden die mecklenburgischen Herzogtümer zu Großherzogtümern erhoben.
    Auch der nördliche Teil Pommerns fällt an Preußen, das auf dem Gebiete des früheren Herzogtums die Provinz Pommern bildet. Es entstehen die Regierungsbezirke Stralsund, Stettin und Köslin.

  • 1851 (Juli)
    Auf der Neptunwerft in Rostock läuft der erste eiserne Schraubendampfers Deutschlands vom Stapel.

  • 1857 (3.September)
    Eine großherzogliche Verordnung regelt die Auswanderung in außereuropäische Staaten. Im 19. Jahrhundert wandern rund 170.000 Mecklenburger aus, die meisten nach Amerika.

  • 1918
    In der Revolution am Ende des 1.Weltkrieges wird auch in Mecklenburg die Monarchie beseitigt. Beide mecklenburgische Staaten werden Republiken im Deutschen Reich und geben sich neue, demokratische Verfassungen. Pommern erhält wie alle Provinzen des Freistaates Preußen die kommunale Selbstverwaltung.

  • 1945
    Der Sieg der Alliierten über Hitlerdeutschland führt zur Auflösung des Landes Preußen und zur Abtretung der preußischen Gebiete östlich der Oder und Neiße an Polen und die UdSSR. Vorpommern (Regierungsbezirk Stralsund seit etwa 1936) wird zunächst Mecklenburg angegliedert. Der zunächst gebräuchliche Name lautet Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Umwandlung der früheren preußischen Provinzen in Länder, bzw. ihrer Eingliederung in bestehende Länder durch alliierten Beschluß, wird der Doppelname wieder aufgehoben.

  • 1952
    Im Rahmen einer Verwaltungsreform in der DDR werden alle Länder in drei Bezirke aufgeteilt. Das Land Mecklenburg wird mit geringfügigen Gebietsveränderungen in der Priegnitz und in der Uckermark.in die Bezirke Rostock, Neubrandenburg und Schwerin gegliedert.
    Die Länderkammer fällt 1959 weg.

  • 1989
    Der politische Umsturz in der DDR macht den Weg frei zur Neubildung des Landes. Dazu nehmen die Runden Tische der drei Nordbezirke im Februar 1990 Kontakt auf und bilden gemeinsame Arbeitsgruppen, die mit Unterstützung von Fachleuten aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Landesbildung vorbereiten.
    Der in Vorpommern laut werdende Wunsch nach stärkerer Berücksichtigung vorpommerscher Identität bewirkt die Wiedereinführung des Doppelnamens Mecklenburg-Vorpommern.

  • 1990 (26.Oktober)
    Der am 14.Oktober gewählte Landtag tritt im Schweriner Schloß zu seiner ersten Sitzung zusammen und konstituiert das Land Mecklenburg-Vorpommern. Durch den am 3.Oktober 1990 erfolgten Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wird Mecklenburg-Vorpommern ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
    Mecklenburg-Vorpommern erlebt seitdem tiefgreifende gesellschaftliche, wirtschaftliche und infrastrukturelle Veränderungen.

    © Dr. H. Koch / 25.01.99

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