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Kurzchronik
zur Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns
- 10000 v.Z.
Nach dem Rückzug des Eises kommt nach den Pflanzen und Tieren auch
der Mensch wieder.
- 3000 v.Z.
von Süden her beginnen sich Ackerbau und Viehhaltung durchzusetzen.
Bauern und Viehzüchter siedeln im Gebiet der Endmoränen und
der höher gelegenen Stellen der ausgewaschenen Urstromtäler
und roden Wälder. Ihre Toten bestatten sie in Megalithgräbern.
Diese sind aus großen Findlingsgesteinsbrocken zusammengesetzt
und werden deshalb auch "Hühnengräber" oder schlicht
Großsteingräber genannt. Es sind die ältesten erhalten
gebliebenen Zeugnisse menschlicher Baukunst und Bautechnik in unserem
Lande. Ihre Kultplätze markieren die Megalith - Leute ebenfalls
mit großen Findlingen.
Mit dem Feldbau entwickeln sich auch die handwerklichen Fähigkeiten
der Menschen. Man braucht neuartige Werkzeuge und Techniken. Durch Anwendung
des Steinschliffs werden scharfe Flintbeile und Messer gefertigt. Mit
der Erfindung des Bohrens konnte durch Schäftung besseres Werkzeug
hergestellt werden, auch neue Bautechniken werden möglich.
- 1800 v.Z.
Die ersten bronzenen Gegenstände, Werkzeug und Schmuck aus dem
Süden kommen im Tausch gegen Vieh, nach Mecklenburg und Vorpommern.
- 600 v.Z.
Urnenfriedhöfe lösen die Großsteingräber ab. Das
deutet tiefgreifende Veränderungen an. Mit dem Verzicht auf die
Bronzegegenstände verlor jene Menschengruppe an gesellschaftlicher
Bedeutung, deren Reichtum und vielleicht auch Macht auf dem Vieh-Bronze-Tausch
begründet war. Die reich ausgestattenen bronzezeitlichen Großsteingräber
verschwinden.
In feuchten Niederungen vorkommendes Raseneisen- oder Sumpfeisenerz
wird in einfachen Schmelzöfen zu Eisen verarbeitet. Anfangs wird
nur Schmuck, später auch Werkzeug hergestellt. Mit der Eisenverhüttung,
werden die hier lebenden Stämme unabhängiger von der Metalleinfuhr
aus dem Süden.
Nach den Großsteingräber sind es nun die Siedlungen und Werkstätten
sowie Urnenfelder germanischer Völkerschaften, die ihre Spuren
hinterlassen haben. Sie nutzen auch die megalithischen Steinkreise als
Kultplätze.
Um Ratzeburg bis Schönberg siedeln die Sachsen, bei Wismar und
Schwerin bis zur Elde die Langobarden, südlich von ihnen die Sweben,
auf Rügen die Rugier. Die Warnen siedelten vielleicht östlich
der Warnow und die Burgunden vielleicht in Vorpommern.
- 200
Die germanischen Stämme im Norden geraten in Bewegung. Viele Menschen
wandern allmählich, im Verlaufe von 300 Jahren, nach Süden
ab. In den jetzt dünner besiedelten Räumen breiten sich wieder
urwaldähnliche Mischwälder mit reichem Wildbestand aus.
- 500
Von Osten her wandern slawische Stämme ein. In Mecklenburg siedeln
sich die Obotriten an und bilden zeitweise große Staatsverbände,
die von der Recknitz bis nach Holstein reichen.
In Vorpommern siedeln sich die Ranen auf Rügen und die Wilzen (Lutizen)
im Peenegebiet an.
Die slawischen Stämme (von den Deutschen später Wenden genannt)
leben von Ackerbau und Viehzucht. Ihre Wohnstätten errichten sie
zumeist in den Niederungen und an den Seen. Wirtschaftlicher Mittelpunkt
ist eine durch Wallanlagen geschützte Burg, in der die Handwerker
leben und Markt abgehalten wird. Bei Kriegsgefahr kann sich auch die
in der Umgebung wohnende ländliche Bevölkerung hierher zurückziehen.
Die Burgen stehen überwiegend in schwer zugänglichem Wiesen-
und Moorgelände, auf Inseln, an Seen und Flüssen. Mit dem
Land sind sie durch einen Bohlenweg oder eine Brücke verbunden.
Da die Obotriten ausschließlich Holzhäuser errichten und
nur den Wall mit Erd- und Gesteinpackungen versehen, künden nur
noch die Erdwälle von jenen Zeiten.
Die großen Stämme, die zeitweise Staatsverbände bilden,
teilen sich in Unterstämme, für die die Burg zugleich Verwaltungsmittelpunkt
ist. Zu jeder Burg gehört als "terra" (Land) ein fester
Verwaltungsbezirk.
- 800 - 1100
Die Berührungen und Kämpfe zwischen Deutschen und Wenden legen
die Grundlage für den Anschluß der wendischen Völkerschaften
an das Deutsche Reich.
Während sich bei den Deutschen westlich der Elbe feste und dauerhafte
Staatsverbände bilden, gelingt dies bei den slawischen Stämmen
östlich der Elbe nicht im gleichen Maße. Sie bleiben in den
kriegerischen Auseinandersetzungen die Unterlegenen.
- 1128
Der sächsische Herzog und deutsche König Lothar von Supplingen
erobert das lutizische Stammesheiligtum Rethra. Das ist das Ende des
lutizischen Stammesverbandes. Das im Odermündungsgebiet entstandene
Fürstentum der Pomoranen dehnt sich daraufhin bis ins Peenegebiet
aus, was seine Macht gegen die polnischen Könige stärkt.
- 1160
Der wendische Fürst Niklot, Stammvater des mecklenburgischen Herzoghauses,
fällt bei Werle im Kampf gegen die Deutschen. Heinrich der Löwe,
Herzog von Sachsen und Bayern, unterwirft sich die Obotriten. Er gibt
ihr Land Niklots Sohn Pribislaw 1167 mit Ausnahme der Grafschaft Schwerin
als Lehen zurück.
- 1168
Der dänische König Waldemar I. erobert die Tempelfestung Arkona.
Das Fürstentum Rügen gerät für 300 Jahre unter dänische
Herrschaft.
- 1170 (2.Januar)
Pribislaw wird von Kaiser Friedrich Barbarossa zum deutschen Reichsfürsten
erklärt. Damit wird Mecklenburg deutsches Fürstentum.
- 1181
Das Herzogtum Slavien (Pommern) reicht vom Peenegebiet bis hinter Köslin.
Deutschland und Dänemark streiten um die Lehenshoheit.
- 1227
Am 28.Januar stirbt Heinrich Borwin I., Pribislaws Sohn und Heinrich
des Löwen Schwiegersohn. Unter seiner Regentschaft begann die Assimilierung
der Wenden durch die deutsche Einwanderung und die Verdrängung
der wendischen Religionen durch das Cristentum. Es entstehen deutsche
Siedlungen und Städte neben den wendischen Siedlungen. Die Gründung
der Stadt Rostock (1218) fällt in diese Zeit.
Im gleichen Jahr kann die dänische Vorherrschaft an der südlichen
Ostseeküste gebrochen werden. Brandenburg strebt die Lehnshoheit
über Pommern an.
- 1229
Die erste Hauptteilung Mecklenburgs in die vier Linien
* Mecklenburg (Hauptlinie)
* Werle - Güstrow (auch: Wenden)
* Rostock
* Parchim - Richenberg,
die von den von vier Söhnen Heinrich Borwins II. regiert werden.
- 1295
Erbteilung des Herzogtums Pommern. Das Herzogtum Stettin liegt südlich
der Peenelinie und das Herzogtum Pommern - Wolgast nördlich davon.
- 1319
Fürst Wertislaw von Pommern - Wolgast erwirbt Stettin.
- 1325
Das ranische Fürstengeschlecht stirbt aus und das Fürstentum
Rügen fällt an das Fürstentum Pommern - Wolgast.
- 1348 (9.Juli)
Kaiser Karl IV. verleiht den mecklenburgischen Fürsten die Herzogswürde.
Mecklenburg wird reichsunmittelbares Herzogtum im Lehnverband des Deutschen
Reiches. Zu diesem Zeitpunkt waren die Nebenlinien Parchim (1261), Rostock
(1314) und Wenden (1436) bereits erloschen und die Territorien an die
Hauptlinie zurückgefallen. Die Grafschaften Schwerin und Stargard
wurden 1358 bzw. 1304 erworben.
- 1358 (25.November)
Albrecht II.(1318-1379) überläßt seinem Bruder Johann
die Herrschaft Stargard. Sein Sohn, Albrecht III., wird König von
Schweden 1364 -1389.
- 1368
Erbteilung in Pommern.
- 1419
Gründung der Universität Rostock. Sie ist die älteste
Universität im Ostseeraum.
- 1456
Gründung der Universität Greifswald.
- 1471 (13.Juli)
Ganz Mecklenburg ist wieder in einer Hand. Es regiert Heinrich IV. (der
Dicke).
- 1479
Bogislaw X. vereinigt Pommern.
- 1492
Ende der Rostocker Domfehde, die fast zehn Jahre lang zu Kämpfen
zwischen den Herzögen und der Stadt Rostock und innerhalb der Bürgerschaft
der Stadt geführt hatte. Die Bürger wehrten sich mit Gewalt
gegen den Plan der Herzöge, einen Domstift in der Stadt zu errichten,
weil das eine Verstärkung des herzoglichen Einflusses bedeutete.
Als der Rat der Stadt aber bereit war, einzulenken, kam es zum Aufstand
der Handwerker. Er blieb jedoch ohne Erfolg.1523 (1.August)
Die mecklenburgischen Landstände (Prälaten, Ritter und Städte)
schließen sich in Sternberg zur Union der Landstände zusammen,
um ihre innere Einheit nach außen zu dokumentieren und um geschlossen
ihre Interessen gegen jedermann verteidigen zu können.
- 1532
Erbteilung Pommerns in Pommern - Wolgast (Vorpommern) und Pommern -
Stettin (Hinterpommern).1535
Landesherrschaft und Stände Pommerns anerkennen das evangelische
Glaubensbekenntnis.
- 1549 (20.Juni)
Landesherrschaft und Stände Mecklenburgs erkennen das evangelische
Glaubensbekenntnis an.
Die Prälaten als Stand gibt es fortan nicht mehr. Die Kirchengüter
teilen Landesherrschaft, Ritterschaft und Städte unter sich auf.
- 1621 (3.März)
Zweite Hauptteilung Mecklenburgs. Durch einen Erbvertrag zwischen Adolf
Friedrich I. (Schwerin) und Johann Albrecht II.(Güstrow) wird Mecklenburg
in zwei Herzogtümer geteilt.
- 1628
Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) erreicht Mecklenburg
und der kaiserliche General Albrecht von Wallenstein wird Herzog in
Mecklenburg bis zu seiner Entlassung 1630. Er residiert in Güstrow,
leitet Reformen ein und beschränkt die Rechte der Stände.
Nach der Rückkehr der mecklenburgischen Herzöge werden alle
Veränderungen rückgängig gemacht.
- 1637
Mit dem Tode Bogislaw XIV. stirbt das pommersche Fürstenhaus aus.
- 1648
Durch den Westfälischen Frieden werden die Bistümer Ratzeburg
und Schwerin an Mecklenburg gegeben. Es verliert dafür Wismar,
die Insel Poel und Neukloster (bis 1803) an Schweden.
- 1648
Durch den Westfälischen Frieden werden die Bistümer Ratzeburg
und Schwerin an Mecklenburg gegeben. Es verliert dafür Wismar,
die Insel Poel und Neukloster (bis 1803) an Schweden.
Pommern - Wolgast sowie Stettin und Wollin werden schwedisch.
- 1701 (8.März)
Dritte (und letzte) Hauptteilung Mecklenburgs. Friedrich Wilhelm (Schwerin)
und sein Onkel Adolf Friedrich II.(Neustrelitz) teilen das Land in zwei
Herzogtümer, in Mecklenburg-Strelitz (mit Ratzeburg) und Mecklenburg-Schwerin.
1934 werden beide Länder vereinigt.
- 1720
Pommern südlich der Peenelinie fällt an Preußen.
- 1755 (18.April)
Nach Jahrzehnten heftiger, z.T. blutiger Auseinandersetzungen zwischen
den mecklenburgischen Großherzögen und den Ständen wird
der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich geschlossen. Dieser schreibt
die ständische Verfassung fest. Die Großherzöge können
nur gemeinsam mit den Ständen beide Länder regieren.
- 1815
Auf dem Wiener Kongreß werden die mecklenburgischen Herzogtümer
zu Großherzogtümern erhoben.
Auch der nördliche Teil Pommerns fällt an Preußen, das
auf dem Gebiete des früheren Herzogtums die Provinz Pommern bildet.
Es entstehen die Regierungsbezirke Stralsund, Stettin und Köslin.
- 1851 (Juli)
Auf der Neptunwerft in Rostock läuft der erste eiserne Schraubendampfers
Deutschlands vom Stapel.
- 1857 (3.September)
Eine großherzogliche Verordnung regelt die Auswanderung in außereuropäische
Staaten. Im 19. Jahrhundert wandern rund 170.000 Mecklenburger aus,
die meisten nach Amerika.
- 1918
In der Revolution am Ende des 1.Weltkrieges wird auch in Mecklenburg
die Monarchie beseitigt. Beide mecklenburgische Staaten werden Republiken
im Deutschen Reich und geben sich neue, demokratische Verfassungen.
Pommern erhält wie alle Provinzen des Freistaates Preußen
die kommunale Selbstverwaltung.
- 1945
Der Sieg der Alliierten über Hitlerdeutschland führt zur Auflösung
des Landes Preußen und zur Abtretung der preußischen Gebiete
östlich der Oder und Neiße an Polen und die UdSSR. Vorpommern
(Regierungsbezirk Stralsund seit etwa 1936) wird zunächst Mecklenburg
angegliedert. Der zunächst gebräuchliche Name lautet Mecklenburg-Vorpommern.
Nach der Umwandlung der früheren preußischen Provinzen in
Länder, bzw. ihrer Eingliederung in bestehende Länder durch
alliierten Beschluß, wird der Doppelname wieder aufgehoben.
- 1952
Im Rahmen einer Verwaltungsreform in der DDR werden alle Länder
in drei Bezirke aufgeteilt. Das Land Mecklenburg wird mit geringfügigen
Gebietsveränderungen in der Priegnitz und in der Uckermark.in die
Bezirke Rostock, Neubrandenburg und Schwerin gegliedert.
Die Länderkammer fällt 1959 weg.
- 1989
Der politische Umsturz in der DDR macht den Weg frei zur Neubildung
des Landes. Dazu nehmen die Runden Tische der drei Nordbezirke im Februar
1990 Kontakt auf und bilden gemeinsame Arbeitsgruppen, die mit Unterstützung
von Fachleuten aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Landesbildung
vorbereiten.
Der in Vorpommern laut werdende Wunsch nach stärkerer Berücksichtigung
vorpommerscher Identität bewirkt die Wiedereinführung des
Doppelnamens Mecklenburg-Vorpommern.
- 1990 (26.Oktober)
Der am 14.Oktober gewählte Landtag tritt im Schweriner Schloß
zu seiner ersten Sitzung zusammen und konstituiert das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Durch den am 3.Oktober 1990 erfolgten Beitritt der DDR zum Geltungsbereich
des Grundgesetzes wird Mecklenburg-Vorpommern ein Land der Bundesrepublik
Deutschland.
Mecklenburg-Vorpommern erlebt seitdem tiefgreifende gesellschaftliche,
wirtschaftliche und infrastrukturelle Veränderungen.
© Dr. H. Koch / 25.01.99
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